Das Förderprogramm go-digital supportet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – service- und kundengerecht, effizient und sicher. Wir betreuen Unternehmen bei der Erstellung des Digitalisierungsplanes sowie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme. Als eines vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen entlasten wir unsere Kund:innen von allen Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung. Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert.
Das neue Shoplayout überzeugte besonders die Kunden
Durch gezieltes Marketing konnte die Reichweite der Seite erhöht werden
Die Übersichtlichkeit des Shops vereinfacht den Bestellprozess
Förderfähige Unternehmen profitieren von unserer digitalen Expertise und können unsere Beratungsleistung im Wert von bis zu 16.500 € in Anspruch nehmen.
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 € (ohne Mehrwertsteuer) gefördert.
Die Mitarbeiter:innen der go-digital-Agentur KEOZ sichern einen zeitgemäßen Qualitätsstandard über viele Themen der digitalen Wirtschaft hinweg.
Wir erkennen digitale Herausforderungen und verstehen die Bedürfnisse unserer Geschäftspartner:innen.
Gerne sprechen wir persönlich über die individuellen Anforderungen und stehen als Digitalexpert:innen zur Seite.
Die Unterstützung der go-digital-Agentur KEOZ, bei der Umsetzung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder der Digitalisierung vorhandener Prozesse, bringen entscheidende Wettbewerbsvorteile. Sind die Grundvoraussetzungen von weniger als 100 Mitarbeiter:innen im Unternehmen, höchstens 20 Mio. € Jahresumsatz und Niederlassung in Deutschland erfüllt, beraten unsere Expert:innen von KEOZ zu Themen wie digitalisierte Geschäftsprozesse und digitale Markterschließung. Wir machen die Unternehmen wettbewerbsfähig gegenüber Mitbewerber:innen und verbessern nachhaltig Prozesse innerhalb der Abteilungen.
Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage mit einem Tagessatz von bis zu 1.100 €, wenn ein Hauptmodul mit einem Nebenmodul kombiniert wird. Bei einer Förderquote von 50 % ergibt sich somit ein maximaler Förderumfang von 16.500 € als Zuschuss zu einem 33.000 € Projekt.
Natürlich werden wir unsere Geschäftspartner:innen bei Bedarf auch weiterhin begleiten, langfristig Prozesse optimieren und zeitgemäße digitale Strukturen implementieren.
Durch unsere Zertifizierung garantieren wir eine individuelle und auf die Bedürfnisse der geförderten Unternehmen zugeschnittene Beratungsleistung. Dazu zählt die Sicherstellung von:
Michael, Projektmanagement
Wir geben untenstehend kurze Antworten auf häufige Fragen.
Darüber hinaus können Interessierte uns jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf einen Austausch und die Möglichkeit ins Gespräch zu kommen.
Im Förderprogramm go-digital können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks beraten werden, die weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen), im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Regelung zu den „Partnerschaften“ bzw. „verbundenen Unternehmen“ lautet für go-digital laut Richtlinie: Eigenständig und somit völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen (unter 25 %); (gemäß der Definition nach Anhang I Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014; ABl. EU Nr. L 187 vom 26.6.2014).
Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, einigen sie sich in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungs- und Umsetzungsleistungen (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabenbeginn. Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann mit der Beratungs- und Umsetzungsleistung zum im Zuwendungsbescheid bestätigten Startdatum begonnen werden. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung, einen Verwendungsnachweis sowie eine Einschätzung zum Stand des Digitalisierungsgrades beim begünstigten Unternehmen. Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.
Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitalisierungsstrategien“, „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks.
Ich freue mich sehr in einem gemeinsamen Gespräch das Förderprogramm näher zu erläutern und
weitere Ausblicke bei der Digitalisierung geben zu können.
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